HeliosMaximus schrieb am 27.02.2020 08:16:
Aber versuchen Sie es mal mit Art. 1 GG, der Würde des Menschen.
Haha. Menschen, die sich gegenseitig anal entwürdigen, berufen sich auf die Menschenwürde.
Dann hätten wir noch Art. 2 GG der allgemeinen Handlungsfreiheit, die das Recht sich frei wie jeder andere im öffentlichen Raum zu bewegen wohl mit beinhaltet.
soweit er nicht gegen das Sittengesetz verstößt.