HeliosMaximus schrieb am 26.02.2020 18:04:
Welche, von wem wo anerkannt?
Fragen sie das in anderen Bereichen der Wissenschaften auch?
Merken Sie nicht, dass Sie hier subjektive Wertvorstellungen zur Rechtsnorm erklären wollen?
Falsch.
Die Bedeutung von "Konsens" und "Logik" schon mal erfasst?
Das stimmt auch nicht! Es gibt keinen rechtliche Gleichstellungsanspruch bei offensichtlicher Ungleichheit.
Einen Anspruch auf Gleichstellung soll es also nur dann geben, wenn man bereits gleichgestellt ist?
Witzbold.