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  • unicornio rosa

mehr als 1000 Beiträge seit 15.10.2019

Re: Sie könnten auch die russische Lösung einführen:

Klabusterbär schrieb am 26.02.2020 10:56:

Dort gilt der homosexuelle Kontakt einer erwachsenen Person mit einem Jugendlichen von 16 bzw. 17 Jahren nicht strafbar ist, aber jegliche positive Äußerung über Homosexualität in Anwesenheit dieser minderjährigen Person steht unter Strafe.

Mindestens genauso fragwürdige Lösung. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass negative und abwertende Äußerungen erlaubt und gern gesehen sind und straffrei bleiben.
Wenn also mein Kind schwul oder lesbisch wäre dürfte ich das im Beisein eines anderen schwulen oder lesbischen Menschen unter 18 Jahren (in der Öffentlichkeit) nicht positiv bewerten? Auch wenn diese Person (oder mehrere) selbst schwul/ lesbisch wäre/n. Und wie du schreibst, dürfte ich ihm auch nicht sagen, dass diese sexuelle Ausrichtung zwar seltener vorkommt, aber "normal", also natürlich ist.
Im Gegenzug dürfte ich mein Kind/ die andere Person für pervers erklären, ohne negative staatliche Konsequenzen fürchten zu müssen, egal wie diese Person psychisch damit geschädigt würde. Sehr fragwürdig, diese Einstellung.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.02.2020 11:16).

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