Bergfalke schrieb am 26.02.2020 14:31:
Bei einem Notar gegenseitige Vollmachten für Bank und Gesundheitsanglegenheiten erteilen und alles ist gut.
Eine Vorbereitungsphase für spätere gemeinsame Kinder ist es auch nicht.
1. Einwanderung. Ohne Ehe/Partnerschaft darf der ausländische Partner oft (Ausnahme: Schweiz(!), da reicht ein beglaubigtes von beiden unterschriebenes Papier) nicht miteinwandern.
2. Erbrecht.
3. Betreuungs- und Vorsorgevollmacht automatisch
4. Steuerrecht