Besser ist, wie bei uns früher, den Akt selbst zu bestrafen (§ 175).
Das ist grundgesetzkonform und wurde so vom Verfassungsgericht bestätigt.
Besser ist, wie bei uns früher, den Akt selbst zu bestrafen (§ 175).
Das ist grundgesetzkonform und wurde so vom Verfassungsgericht bestätigt.