HeliosMaximus schrieb am 26.02.2020 11:14:
Weiterhin müssen nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten solche LGBT freien Zonen, so sie sich auf die Ablehnung der Anwesenheit natürlicher Personen beziehen grundsätzlich als diskriminierend abgelehnt werden.
Zonen, in die nicht jeder rein darf, sind immer diskriminierend.
Nicht jede Diskriminierung ist falsch.