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Avatar von rebzilla
  • rebzilla

mehr als 1000 Beiträge seit 28.06.2001

Wenn man schlafende Michel weckt ...

Schon mal einen kurzen Völkerrechtswitz gehört?

„Polen versteht sich als originäres Völkerrechtssubjekt.“

Zum Thema:

Nur die Staaten sind Subjekte des Völkerrechts.

Ab wann ist ein Staat entstanden?

Eigenes Staatsgebiet, (das Staatsgebiet eines anderen Staates kann nicht als eigenes Staatsgebiet betrachtet werden, denn es gehört ja schon einem Staat.)
Eigenes Staatsvolk und
Eigene Staatsmacht; wobei sich die Staatsmacht aus dem Staatsvolk herausbilden muß.

Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein, fehlt nur eine Bedingung, haben wir es nicht mit einem Staat zu tun.

Nomadisierende Stämme gelten nicht als Staaten, es sei denn sie haben die Hoheitsgewalt über ihr eigenes Staatsgebiet wie z.B. das frühe Saudi Arabien.

Bezüglich des neuen Königreichs Polen gab es vom Deutschen Reich und von Österreich lediglich eine Absichtserklärung am 5. 11. 1916.

https://www.onthisday.com/date/1916/november/5

Doch das neue Königreich wurde noch nicht gegründet, weil ein eigenes Staatsgebiet fehlte, und von einer eigenen polnischen Staatsgewalt keine Rede sein konnte. Abgesehen davon wollten die Deutschen und die Österreicher keinen polnischen Staat auf dem eigenem Staatsgebiet.

Es ist wichtig zu verstehen, das erst mit einem Friedensvertrag Gebietsabtretungen und Reparationen gegenüber den Siegermächten geregelt werden (auch werden hier die Auflösungen von Staaten geregelt; erst ab diesem Zeitpunkt würden z.B. aus Deutschen Russen, Briten und US-Amerikaner werden je nach Besatzungszonengebiet … aber diesen Wunsch haben sie nie geäußert). Da das völkerrechtliche Deutschland noch nicht einmal einen völkerrechtsgültigen Friedensvertrag vom 1. Weltkrieg hat, und völkerrechtlich Staatsoberhäupter grade im Bereich der Friedensverträge eine wichtige Rolle im Völkerrecht inne haben, wäre ich spätestens an dieser Stelle als Pole etwas ruhiger.

Denn die Rechte und Pflichten der Besatzungsmächte sind völkerrechtlich festgeschrieben.

Für Polen und die Slowaken, Tschechen gelten also andere Regeln als für echte Völkerrechtssubjekte. Denn deren „eigenes Staatsgebiet“ ist noch nicht geregelt, weil sie während einer Oberherrschaft eines Besatzers entstanden sind, und sich somit immer noch auf fremden Staatsgebiet befinden, also kein eigenes Staatsgebiet besitzen.

Wenn Sie bis hierher dachten, warum hat mir das keiner meiner Lehrer, Ausbilder, Professoren erzählt, dann sollten Sie wissen, das ihr Staat dann unter einer Fremdherrschaft existiert, wenn sich auf auf seinem Staatsgebiet fremde Militärbasen befinden, in denen die Gesetze der Fremden gelten. Denn eine völkerrechtliche Staatsmacht kann es sich nicht erlauben, das eine andere Staatsmacht auf eigenem Staatsgebiet austobt. Und für den Besatzer gilt dank der HLKO, das er das Staatswesen des Besetzten zu achten hat. Tut er das nicht, begeht dieser Staat ein Völkerrechtsdelikt, das bedeutet die Oberherrschaft haftet für die Schäden die sie angerichtet hat. Es haftet nicht der besetzte Staat.

Das ist der Grund, warum es in Wirklichkeit diese Kunststaaten wie NRW, Niedersachsen usw. usf. Völkerrechtlich nicht gibt. In der Proklamation Nr. 2 von Eisenhower haben die US-Amerikaner ja zugegeben was sie hier durchgezogen haben.

https://www.lagis-hessen.de/img/edb/pdf/129-Q-10.pdf

Innerhalb der Amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden; jeder Staat wird seine Staatsregierung haben. Die folgenden Staaten werden Gebildet:

Wären Ramstein AirBase und Co. Enklaven, dann wäre Deutschland als neuteraler Staat zwingend verpflichtet die Überfluggenehmigungen für die US-Amerikanischen Eroberungsfeldzüge mit Waffengewalt zu verhindern. Also US-Bomber, Jäger usw. abschießen. Die US-Amerikaner könnten Ramstein nicht mit Waffen und Truppen (die dürften auch nicht über Deutschland fliegen) versorgen … nur Hamburger und Erdnussbutter dürften dann in die Ramstein AirBase geliefert werden.

Um das Thema mit kurzen Worten abzuschließen … als Pole, mangels eigenem Staatsgebiet hätte ich die Schnute gehalten, damit die Deutschen bezüglich der unberechtigten Forderungen nicht auf dieses Thema aufmerksam werden (Völkerrecht, Besatzungsrecht, Gebräuche des Krieges und die Pflichten der Besatzer). Also haben die Polen keinerlei völkerrechtliche Ansprüche, wohingegen die Deutschen und die Österreicher Ansprüche gegenüber den Besatzern haben, über die Schäden die die Polen, Slowaken und Tschechen unter ihrer Oberherrschaft angerichtet haben.

Jetzt habe ich den Witz kaputt gemacht, dadurch, das ich ihn erklärt habe … :-)

Sapere aude.

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