Nun das Entgegenkommen der SPD im Vermittlungsausschuss war schon so
stark, dass man von einem Verrat an den Betroffenen reden muß.
1.) 11 Euro Regelsatzerhöhung sind immer noch verfassungswidrig.
Alleine bei einer korrekten Berechnung der Inflationsraten und einer
entsprechenden Anpassung der Regelsätze nur in dieser Höhe müßte der
Regelsatz schon auf rund 379 Euro steigen. Also sind 370 Euro schon
zu wenig um nur die Kaufkraft des Regelsatzes auf dem Stand bei
seiner Einführung zu halten.
2.) Die massiven Gesetzesverschlechterungen z.B. durch Freigabe der
KdU Festlegungen an die Kommunen inkl. der Festlegung der zulässigen
Wohnungsgrößen wird eine weitere Umzugswelle verursachen. Kein Thema
in den Verhandlungen. Theoretisch können die Kommunen dann z.B. auch
30 qm für einen alleinstehenden Betroffenen festlegen. Heute gilt
nach BSG Urteil 50qm als zulässige Maximalgröße von der im Fall
bestimmter Behinderungen (Krücken, Rollator, Rollstuhl z.B.)
abgewichen werden muß.Problematisch ist auch, dass wir einen
Flickenteppich mit unterschiedlichsten Wohnungsgrößen und
Berechnungen in Deutschland bekommen. Die Miethöhen würden nicht mehr
einigermaßen praxisnah (auch hier gibt es rechtswidriges Verhalten
diverser Städte!) aus den Mietspiegeln ermittelt, sondern nach
Gutdünken gedeckelt, egal ob es entsprechenden Wohnraum überhaupt
gibt. Ein Unding, aber kein Thema für die SPD.
3.) Die Heizkosten sollen pauschaliert werden dürfen. Da Betroffene
gerade in extrem billige und schlecht isolierte Wohnungen gedrängt
werden, sind logischerweise die Heizkosten höher. Ebenso sei zu
bedenken, dass sich viele Betroffene mangels Geld sehr viel mehr in
den Wohnungen aufhalten, als Berufstätige, woraus ebenfalls ein
höherer Heizkostenbedarf resultiert. Außerdem haben Betroffene keine
Möglichkeit festzustellen, wie ihr aktueller Verbrauchsstand ist
(sofern sie nicht mit Kohle, Heizöl, Pellets heizen) und erleben erst
am Ende die böse Überraschung. Auch das wird von der SPD im
Vermittlungsausschuß nicht thematisiert.
4.) Es sind massive Verschlechterungen im Bereich der Sanktionen im
Gesetzentwurf vorhanden. Auch dieses Thema interessiert die SPD
nicht. Auch hier
5.) Die nicht vorhandene Berechnung der Kinderregelsätze, sondern
eine weiterhin verfassungswidrige Ableitung aus den
Erwachsenenregelsätzen wird auch nicht angesprochen.
Ich könnte die Liste noch seitenweise fortführen. Wäre die SPD
wirklich auf der Seite der Betroffenen und wäre die SPD wirklich noch
eine sozialedemokratische/soziale Partei, sie müßte auf die
Barrikaden gehen und klar eine Zustimmungsmöglichkeit zu diesem
unsozialen Amoklauf von Schwarz-Gelb verneinen. Hier kann es keine
Verhandlungen über ein wenig mehr oder ein wenig weniger Geld geben,
denn das ist nur ein kleiner Teil des Problems dieses Gesetzentwurfs.
Hier kann es nur klar heißen: Schluß mit den ständig neuen Schikanen
gegenüber den Erwerbslosen. Schluß mit Regelsätzen nach Kassenlage
und endlich eine korrekte Berrechnung nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts. Alles andere ist erneuter Verrat an
Millionen Bürgern.
Daher plädiere ich dafür das Thema fallen zu lassen und der Regierung
eine Frist zu setzen das Gesetz zu korrigieren und eine unabhängige
Kommission, in der auch die Wohlfahrtsverhände, Vertreter des
Sozialgerichtstags und Vertreter der Betroffenen gleichwertig
Entscheidungsbeitragend sind, zu schaffen. Ansonsten wird es kommen,
wie es kommen muß: Das Thema landet wieder beim
Bundesverfassungsgericht. Das ist so sicher, wie das Amen in der
Kirche, denn entsprechende Klagen sind bereits in der Vorbereitung
und werden kurz nach dem Inkrafttreten eines Mauschelgesetzes
eingereicht werden. Hat die SPD sich wieder einmal dazu hinreißen
lassen umzukippen, dann wird die Ohrfeige aus Karlsruhe nicht die
Regierung alleine, sondern auch die SPD und die Grünen mit treffen.
Das kann nicht im Sinne der SPD sein sich als verfassungsmißachtende
Partei dem Bürger zu präsentieren.
stark, dass man von einem Verrat an den Betroffenen reden muß.
1.) 11 Euro Regelsatzerhöhung sind immer noch verfassungswidrig.
Alleine bei einer korrekten Berechnung der Inflationsraten und einer
entsprechenden Anpassung der Regelsätze nur in dieser Höhe müßte der
Regelsatz schon auf rund 379 Euro steigen. Also sind 370 Euro schon
zu wenig um nur die Kaufkraft des Regelsatzes auf dem Stand bei
seiner Einführung zu halten.
2.) Die massiven Gesetzesverschlechterungen z.B. durch Freigabe der
KdU Festlegungen an die Kommunen inkl. der Festlegung der zulässigen
Wohnungsgrößen wird eine weitere Umzugswelle verursachen. Kein Thema
in den Verhandlungen. Theoretisch können die Kommunen dann z.B. auch
30 qm für einen alleinstehenden Betroffenen festlegen. Heute gilt
nach BSG Urteil 50qm als zulässige Maximalgröße von der im Fall
bestimmter Behinderungen (Krücken, Rollator, Rollstuhl z.B.)
abgewichen werden muß.Problematisch ist auch, dass wir einen
Flickenteppich mit unterschiedlichsten Wohnungsgrößen und
Berechnungen in Deutschland bekommen. Die Miethöhen würden nicht mehr
einigermaßen praxisnah (auch hier gibt es rechtswidriges Verhalten
diverser Städte!) aus den Mietspiegeln ermittelt, sondern nach
Gutdünken gedeckelt, egal ob es entsprechenden Wohnraum überhaupt
gibt. Ein Unding, aber kein Thema für die SPD.
3.) Die Heizkosten sollen pauschaliert werden dürfen. Da Betroffene
gerade in extrem billige und schlecht isolierte Wohnungen gedrängt
werden, sind logischerweise die Heizkosten höher. Ebenso sei zu
bedenken, dass sich viele Betroffene mangels Geld sehr viel mehr in
den Wohnungen aufhalten, als Berufstätige, woraus ebenfalls ein
höherer Heizkostenbedarf resultiert. Außerdem haben Betroffene keine
Möglichkeit festzustellen, wie ihr aktueller Verbrauchsstand ist
(sofern sie nicht mit Kohle, Heizöl, Pellets heizen) und erleben erst
am Ende die böse Überraschung. Auch das wird von der SPD im
Vermittlungsausschuß nicht thematisiert.
4.) Es sind massive Verschlechterungen im Bereich der Sanktionen im
Gesetzentwurf vorhanden. Auch dieses Thema interessiert die SPD
nicht. Auch hier
5.) Die nicht vorhandene Berechnung der Kinderregelsätze, sondern
eine weiterhin verfassungswidrige Ableitung aus den
Erwachsenenregelsätzen wird auch nicht angesprochen.
Ich könnte die Liste noch seitenweise fortführen. Wäre die SPD
wirklich auf der Seite der Betroffenen und wäre die SPD wirklich noch
eine sozialedemokratische/soziale Partei, sie müßte auf die
Barrikaden gehen und klar eine Zustimmungsmöglichkeit zu diesem
unsozialen Amoklauf von Schwarz-Gelb verneinen. Hier kann es keine
Verhandlungen über ein wenig mehr oder ein wenig weniger Geld geben,
denn das ist nur ein kleiner Teil des Problems dieses Gesetzentwurfs.
Hier kann es nur klar heißen: Schluß mit den ständig neuen Schikanen
gegenüber den Erwerbslosen. Schluß mit Regelsätzen nach Kassenlage
und endlich eine korrekte Berrechnung nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts. Alles andere ist erneuter Verrat an
Millionen Bürgern.
Daher plädiere ich dafür das Thema fallen zu lassen und der Regierung
eine Frist zu setzen das Gesetz zu korrigieren und eine unabhängige
Kommission, in der auch die Wohlfahrtsverhände, Vertreter des
Sozialgerichtstags und Vertreter der Betroffenen gleichwertig
Entscheidungsbeitragend sind, zu schaffen. Ansonsten wird es kommen,
wie es kommen muß: Das Thema landet wieder beim
Bundesverfassungsgericht. Das ist so sicher, wie das Amen in der
Kirche, denn entsprechende Klagen sind bereits in der Vorbereitung
und werden kurz nach dem Inkrafttreten eines Mauschelgesetzes
eingereicht werden. Hat die SPD sich wieder einmal dazu hinreißen
lassen umzukippen, dann wird die Ohrfeige aus Karlsruhe nicht die
Regierung alleine, sondern auch die SPD und die Grünen mit treffen.
Das kann nicht im Sinne der SPD sein sich als verfassungsmißachtende
Partei dem Bürger zu präsentieren.