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  • MajorGriffon

mehr als 1000 Beiträge seit 13.07.2000

Du meinst das BVerG...

...oder?

Das hat zwar keine Sanktionsbefugniss, aber wenn Das
Verfassungsgericht eines schlimmen Tages festellen sollte, das es
machtlos ist, weil sich die staatlichen Organe schlicht nicht an
seine Weisungen halten ist die Schussbahn frei für die
Verfassungsarmee!

Das sind wir alle! Treu unserer Verfassung können wir uns dann die
nervigen Parasiten aus dem Pelz zupfen, denn dieser Zustand würde
bedeuten, das Art. 20 IV in Kraft tritt!

Und es gibt noch mehr Möglichkeiten. Es kann z.B. den Regelsatz
willkürlich auf 500,- plus Miete und heizung festlegen - nur
vo4rsichtshalber, damit keine verfassungsmässig garantierten
Menschenrechte verletzt werden- und diese Regelung so lange in Kraft
lassen, bis die Laienspieltruppe und die Oberleyin ein
verfassungskonformes Gesetz vorlegen kann.
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