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  • MajorGriffon

mehr als 1000 Beiträge seit 13.07.2000

Ja gut das ich Dich habe...

...sonst würde ich in Staatsrecht keinen Fuss auf den Boden bekommen.

Nur mal so - die Kompetenz den BT aufzulösen ist beim BP zu finden.

Die Verfassung sieht hier zwar das destruktive Misstrauensvotum vor,
ABER - wenn nun das BVerG auf den Trichter kommt, aus der Verfassung
raus zu lesen, das es auch den BP dazu anweisen darf -z.B. wenn das
Parlament vollkommen Handlungsunfähig ist, die Regierungsparteien
aber trotz inhaltlicher Uneinigkeit dennoch an den Ämtern festhalten
will...

Der Fall immerhin ist in der Verfassung nicht vorhergesehen.

Wo will der BP in diesem Fall Organklage führen? Welches Gericht
entscheidet denn über die Auslegung der Verfassung?

Na, kommts?
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