Das sehen aber andere Richter anders und das BSG lag auch schon in
anderen Fällen böse falsch.
Aber wir sollten hier nicht Dingen vorgreifen, die erst geschehen
werden. Handeln und abwarten ist die Devise, nicht vorher versuchen
tausend Gründe zu finden um am Ende nur ja nicht handeln zu müssen.
Für Entscheidungen des BVerfG in Sachen exakter Festlegung gibt es
bereits Präzedenzfälle, aber das scheint dem BSG nicht bekannt zu
sein. Nur so...
anderen Fällen böse falsch.
Aber wir sollten hier nicht Dingen vorgreifen, die erst geschehen
werden. Handeln und abwarten ist die Devise, nicht vorher versuchen
tausend Gründe zu finden um am Ende nur ja nicht handeln zu müssen.
Für Entscheidungen des BVerfG in Sachen exakter Festlegung gibt es
bereits Präzedenzfälle, aber das scheint dem BSG nicht bekannt zu
sein. Nur so...