K3 schrieb am 10. Februar 2011 15:52
> Darklord007 schrieb am 10. Februar 2011 14:22
>
> > Darf das Verfassungsgericht eigentlich Neuwahlen verordnen? Es
> > handelt sich ja scheinbar um eine nicht regierungsfähige
> > Parteienkonstellation.
>
> "Nicht regierungsfähig" wird die Konstellation ja erst
> durch das föderalistische System, denn die Bundesregierung
> alleine ist sich durchaus einig.
>
Worin sind sie sich einig?
Im Verfassungsbruch?
Dafür gibt es ja eine eindeutige Klausel im GG.
Dann hat der Bürger das Recht, den rechtswidrigen Zustand eigenhändig
zu beseitigen...
> Darklord007 schrieb am 10. Februar 2011 14:22
>
> > Darf das Verfassungsgericht eigentlich Neuwahlen verordnen? Es
> > handelt sich ja scheinbar um eine nicht regierungsfähige
> > Parteienkonstellation.
>
> "Nicht regierungsfähig" wird die Konstellation ja erst
> durch das föderalistische System, denn die Bundesregierung
> alleine ist sich durchaus einig.
>
Worin sind sie sich einig?
Im Verfassungsbruch?
Dafür gibt es ja eine eindeutige Klausel im GG.
Dann hat der Bürger das Recht, den rechtswidrigen Zustand eigenhändig
zu beseitigen...