licky schrieb am 10. Februar 2011 14:59
> Man sollte schon ehrlich sein und erwähnen das die Regierung ihre
> Berechnungen vorgelegt hat. Wenn man anderer Meinung ist OK, aber der
> Vorschlag ist da!
Nein, hat sie nicht - weder hat sie gerechnet noch ist die Berechnung
transparent. Einfach Tabak- bzw. Alkoholanteil zu streichen und den
gestrichenen Teil umzuverteilen ist keine Berechnung. Es fehlen zu
einer wahren Berechnung bestimmte Teile, wie Versicherungen,
Reparaturen und, und, und ...
Denn tatsächlich ist es wohl eher so, dass die verschiedensten
(An-)Teile von den Betroffenen in die einfache Grundlebensführung
eingehen, weil sonst diese schon gar nicht erst möglich ist.
Zum anderen hätte man nicht einfach den unteren Teil der "Einkommen"
zum Bezug setzen dürfen, sondern der tatsächliche Bedarf in den
einzelnen Kategorien ermittelt werden müssen. Einfache Beispiele
Kommunikation, Verkehr. Lebensnotwendig, aber die angenommenen(!)
Zahlen sind ein Witz. Desweiteren müssten regionale Unterschiede
berücksichtigt werden ...
Schon beim einfachen Überfliegen der Zahlen fallen sofort
Ungereimtheiten auf ... von Berechnungen ist da keine Spur zu finden.
Die Zahlen sind Luftnummern, politisch gesetzt.
> Irrelevant, ich finde es falsch das Sie überhaupt mitredet! Das gilt
> bei umgekehrten Machtverhältnissen natürlich genauso.
Nicht irrelevant, das hängt mit dem Wahlsystem zusammen. Im
extremsten Fall will man entweder Verhältniswahlrecht ... oder eben
Mehrheiten schaffen.
Der erste Fall gibt die Relationen der Ergebnisse der Wahl bzw. des
Wahlverhaltens wieder, der zweite führt zu absoluten
Machtverhältnissen. Unser Wahlrecht ist eine Mischung aus beidem ...
kann man drüber streiten, ist aber so. I.Allg. gibt es auf
Bundesebene auch durch Koalition (manche sagen Kopulation) absolute
Verhältnisse, gemildert durch die Konföderation der Länder, die eben
auch Mitspracherecht haben.
Wenn Sie dies anders haben wollen, müssten Sie nicht nur das
Wahlrecht, sondern die Struktur der BR ändern. Und das geht meines
Wissens nicht ohne GG-Änderung ...
Noch ein kleines Beispiel - USA: der Präsident hat ziemlich viel
Macht, aber ohne Senat und Kongress kann er massgebliche Dinge auch
nicht durchsetzen. Und Senat und Kongress haben jeweils veränderliche
Machtverhältnisse durch unterschiedliche Wahlzeiten und
Legislaturperioden.
Was Sie anstreben ist eigentlich kaum mehr demokratisch, sondern
ähnelt diktaturähnlichen Zuständen in Ein-Parteien-Systemen (Tip:
auch letzteres bedeutet nicht, dass ein Staat keine Republik ist,
sondern nur eben, dass seine Staatsform nicht mehr unseren
Vorstellungen von Demokratie entspricht).
Und das BVerfG macht auch keine Politik, sondern überprüft nur, ob
die Regierungspolitik der Verfassung entspricht. Es ist schon
bezeichnend, dass die Regierung ÜBERHAUPT NICHT daran denkt,
verfassungsgemäss zu handeln ...
> Beim aktuellen Stand landet gar nix vorm Verfassungsericht es gibt ja
> keine Einigung die man vorlegen könnte!
Doch - Streifälle vorm Landessozialgericht (also 2.Ebene) ...
"Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze
überprüfen"
> http://www.sozialticker.com/hessisches-landessozialgericht-hessen-laesst-hartz-iv-regelsaetze-ueberpruefen_20080814.html
> Ein ewiger Streit, tun Sie nicht so als ob das in Stein gemeißelt
> währe, es geht nicht um die Abschaffung der föderalen Ordnung.
In Stein sicher nicht, aber im GG. Damit bleibt es dabei - die Länder
sind im Bundesrat vertreten - und spielen mit.
> Man sollte schon ehrlich sein und erwähnen das die Regierung ihre
> Berechnungen vorgelegt hat. Wenn man anderer Meinung ist OK, aber der
> Vorschlag ist da!
Nein, hat sie nicht - weder hat sie gerechnet noch ist die Berechnung
transparent. Einfach Tabak- bzw. Alkoholanteil zu streichen und den
gestrichenen Teil umzuverteilen ist keine Berechnung. Es fehlen zu
einer wahren Berechnung bestimmte Teile, wie Versicherungen,
Reparaturen und, und, und ...
Denn tatsächlich ist es wohl eher so, dass die verschiedensten
(An-)Teile von den Betroffenen in die einfache Grundlebensführung
eingehen, weil sonst diese schon gar nicht erst möglich ist.
Zum anderen hätte man nicht einfach den unteren Teil der "Einkommen"
zum Bezug setzen dürfen, sondern der tatsächliche Bedarf in den
einzelnen Kategorien ermittelt werden müssen. Einfache Beispiele
Kommunikation, Verkehr. Lebensnotwendig, aber die angenommenen(!)
Zahlen sind ein Witz. Desweiteren müssten regionale Unterschiede
berücksichtigt werden ...
Schon beim einfachen Überfliegen der Zahlen fallen sofort
Ungereimtheiten auf ... von Berechnungen ist da keine Spur zu finden.
Die Zahlen sind Luftnummern, politisch gesetzt.
> Irrelevant, ich finde es falsch das Sie überhaupt mitredet! Das gilt
> bei umgekehrten Machtverhältnissen natürlich genauso.
Nicht irrelevant, das hängt mit dem Wahlsystem zusammen. Im
extremsten Fall will man entweder Verhältniswahlrecht ... oder eben
Mehrheiten schaffen.
Der erste Fall gibt die Relationen der Ergebnisse der Wahl bzw. des
Wahlverhaltens wieder, der zweite führt zu absoluten
Machtverhältnissen. Unser Wahlrecht ist eine Mischung aus beidem ...
kann man drüber streiten, ist aber so. I.Allg. gibt es auf
Bundesebene auch durch Koalition (manche sagen Kopulation) absolute
Verhältnisse, gemildert durch die Konföderation der Länder, die eben
auch Mitspracherecht haben.
Wenn Sie dies anders haben wollen, müssten Sie nicht nur das
Wahlrecht, sondern die Struktur der BR ändern. Und das geht meines
Wissens nicht ohne GG-Änderung ...
Noch ein kleines Beispiel - USA: der Präsident hat ziemlich viel
Macht, aber ohne Senat und Kongress kann er massgebliche Dinge auch
nicht durchsetzen. Und Senat und Kongress haben jeweils veränderliche
Machtverhältnisse durch unterschiedliche Wahlzeiten und
Legislaturperioden.
Was Sie anstreben ist eigentlich kaum mehr demokratisch, sondern
ähnelt diktaturähnlichen Zuständen in Ein-Parteien-Systemen (Tip:
auch letzteres bedeutet nicht, dass ein Staat keine Republik ist,
sondern nur eben, dass seine Staatsform nicht mehr unseren
Vorstellungen von Demokratie entspricht).
Und das BVerfG macht auch keine Politik, sondern überprüft nur, ob
die Regierungspolitik der Verfassung entspricht. Es ist schon
bezeichnend, dass die Regierung ÜBERHAUPT NICHT daran denkt,
verfassungsgemäss zu handeln ...
> Beim aktuellen Stand landet gar nix vorm Verfassungsericht es gibt ja
> keine Einigung die man vorlegen könnte!
Doch - Streifälle vorm Landessozialgericht (also 2.Ebene) ...
"Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze
überprüfen"
> http://www.sozialticker.com/hessisches-landessozialgericht-hessen-laesst-hartz-iv-regelsaetze-ueberpruefen_20080814.html
> Ein ewiger Streit, tun Sie nicht so als ob das in Stein gemeißelt
> währe, es geht nicht um die Abschaffung der föderalen Ordnung.
In Stein sicher nicht, aber im GG. Damit bleibt es dabei - die Länder
sind im Bundesrat vertreten - und spielen mit.