Tom_ schrieb am 10. Februar 2011 14:55
> Es steht im Gesetzestext und damit ist es Gesetz...gewesen.
Gebote haben aber keinen Gestzesrang sondern sind nur Richtlinien zur
Rechtsprechung und nicht einklagbar.
So zumindest lautet die Haltung der Justiz zum GG-Artikel mit der
Verantwortung des Kapitals für das Allgemeinwohl (Eigentum
verpflichtet).
Ergo ist dieses (Lohnabstands)Gesetz nur eine Empfehlung mit
appelativem Charakter, das der Sozialstaatsverpflichtung (die Würde
des Menschen) eindeutig nachgeordnet ist...
> Es steht im Gesetzestext und damit ist es Gesetz...gewesen.
Gebote haben aber keinen Gestzesrang sondern sind nur Richtlinien zur
Rechtsprechung und nicht einklagbar.
So zumindest lautet die Haltung der Justiz zum GG-Artikel mit der
Verantwortung des Kapitals für das Allgemeinwohl (Eigentum
verpflichtet).
Ergo ist dieses (Lohnabstands)Gesetz nur eine Empfehlung mit
appelativem Charakter, das der Sozialstaatsverpflichtung (die Würde
des Menschen) eindeutig nachgeordnet ist...