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  • ichwersonst

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Re: Du meinst das BVerG...

MajorGriffon schrieb am 10. Februar 2011 16:43

> ...oder?

> Das hat zwar keine Sanktionsbefugniss, aber wenn Das
> Verfassungsgericht eines schlimmen Tages festellen sollte, das es
> machtlos ist, weil sich die staatlichen Organe schlicht nicht an
> seine Weisungen halten ist die Schussbahn frei für die
> Verfassungsarmee!

> Das sind wir alle! Treu unserer Verfassung können wir uns dann die
> nervigen Parasiten aus dem Pelz zupfen, denn dieser Zustand würde
> bedeuten, das Art. 20 IV in Kraft tritt!

Dir ist schon klar, daß im Fall daß 20 IV eintritt die Tatsache, daß
es legal ist, vollkommen irrelevant ist, weil der Fall ja nur
eintritt, wenn zuvor die Grundrechte schon massiv mißachtet wurden?

> Und es gibt noch mehr Möglichkeiten. Es kann z.B. den Regelsatz
> willkürlich auf 500,- plus Miete und heizung festlegen - nur
> vo4rsichtshalber, damit keine verfassungsmässig garantierten
> Menschenrechte verletzt werden- und diese Regelung so lange in Kraft
> lassen, bis die Laienspieltruppe und die Oberleyin ein
> verfassungskonformes Gesetz vorlegen kann.

Nein, kann es nicht. Aber egal.

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