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  • promethium

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Re: Du meinst das BVerG...

MajorGriffon schrieb am 10. Februar 2011 16:43

> Und es gibt noch mehr Möglichkeiten. Es kann z.B. den Regelsatz
> willkürlich auf 500,- plus Miete und heizung festlegen - nur
> vo4rsichtshalber, damit keine verfassungsmässig garantierten
> Menschenrechte verletzt werden- 

Etwas was Leute wie du NIE begriefen werden. Man kann nichts
willkürlich festlegen. Man muss es erst _erwirtschaften_. Und
spätestens da werden H4-Empfänger ganz kleinlaut. 

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