Liebe Twister, natürlich hat das BVerfG nicht die Höhe an sich
gerügt, aber genau gewußt, dass eine korrekte Berechnung zu einer
Erhöhung führen muss, da alleine der Inflationsausgleich über die
Jahre den Regelsatz bereits auf 379 Euro erhöhen würde, würde er
korrekt durchgeführt. Und dabei rede ich nur vom offiziellen
Inflationssatz, der ja niedriger ist, als jener bezogen auf die
Produkte des Berechnungsbasis des Regelsatzes. Würde man sich hierauf
beziehen, dann müßte der Regelsatz nur um hier einen Ausgleich zu
schaffen schon deutlich über 400 Euro steigen. Dabei wären keine
Verbesserungen für die Betroffenen berücksichtigt, sondern "nur" der
Werterhalt des Regelsatzes.
Daher sind die Zahlen des deutschen Sozialgerichtstags wohl auch viel
näher an der Realität eines verfassungskonformen Regelsatzes. Hier
kommt man auf über 640 Euro.
gerügt, aber genau gewußt, dass eine korrekte Berechnung zu einer
Erhöhung führen muss, da alleine der Inflationsausgleich über die
Jahre den Regelsatz bereits auf 379 Euro erhöhen würde, würde er
korrekt durchgeführt. Und dabei rede ich nur vom offiziellen
Inflationssatz, der ja niedriger ist, als jener bezogen auf die
Produkte des Berechnungsbasis des Regelsatzes. Würde man sich hierauf
beziehen, dann müßte der Regelsatz nur um hier einen Ausgleich zu
schaffen schon deutlich über 400 Euro steigen. Dabei wären keine
Verbesserungen für die Betroffenen berücksichtigt, sondern "nur" der
Werterhalt des Regelsatzes.
Daher sind die Zahlen des deutschen Sozialgerichtstags wohl auch viel
näher an der Realität eines verfassungskonformen Regelsatzes. Hier
kommt man auf über 640 Euro.