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  • Tom_

mehr als 1000 Beiträge seit 02.07.2000

Re: Regelsätze-was nun? Anleitung für den gerichtlichen Kampf von Th. Kallay

Wir haben im Moment eine rechtlose Situation. Das alte Gesetz gilt
nicht mehr und ein neues ist nicht in Sicht. Daher gilt derzeit
Richterrecht. Das bedeutet, dass theoretisch jeder SG Richter einen
eigenen Regelsatz festlegen könnte, der natürlich nur für jeden
Einzelfall für sich gilt. Allerdings haben sich diverse Gerichte
bereits darauf geeinigt bei entsprechenden Klagen eine entsprechende
Anfrage nach Karlsruhe zu richten, so dass auch in diesem Fall das
BVerfG entscheiden wird. Dieses Mal ist die Wahrscheinlichkeit groß,
dass das BVerfG auf der Basis der vorliegenden Fachgutachten einen
eigenen Regelsatz im Rahmen eines Eilantrags auf einstweilige
Anordnung festlegt und anschließend eine exakte und zukunftssichere
Berechnungsrichtlinie beschließt, die wiederum auf Fachgutachten
basieren dürfte.
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