Staatsrechtprofessor Battis: Karlsruher Richter könnten
Hartz-IV-Sätze festlegen
Im Steuerrecht habe das Bundesverfassungsgericht auch schon auf Euro
und Cent genau ausgerechnet, was angemessen sei, betont Ulrich
Battis, Staatsrechtprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin.
Jetzt könnte es die Hartz-IV-Sätze festlegen, wenn Regierung und
Opposition sich nicht einigen.
Auszug Interview
Kapern: Rechnen Sie jetzt eigentlich mit einer Klagewelle in Sachen
Hartz IV?
Battis: Nun, zunächst einmal müssen wir mal abwarten, ob es nicht
doch noch kurzfristig zu einer Einigung kommt. Dann würde ich
allerdings sagen, wenn das nicht der Fall sein sollte, was ich aber
nicht erwarte, dann wird es mit Sicherheit Klagen geben und dann
werden mit Sicherheit Sozialgerichte sich ans
Bundesverfassungsgericht wenden und sagen, bitte schön, ihr habt ja
festgestellt, die Berechnung ist verfassungswidrig, der Gesetzgeber
hat seine Pflicht nicht erfüllt und nun werden dann die Gerichte die
Gelegenheit, vor allem das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit
nutzen, um dann deutlicher zu werden.
Kapern: Das heißt, ein einfacher Sozialrichter könnte das Problem
nicht lösen, sondern seine einzige Option ist, die Klagen dann gleich
nach Karlsruhe durchzureichen?
Battis: Ja. Es ist ja ein Gesetz, das vorliegt, das aber vom
Bundesverfassungsgericht hinsichtlich seiner Berechnungsweise für
verfassungswidrig erklärt worden ist, aber nicht hinsichtlich der
Höhe der Sätze. Und wenn er jetzt von der Höhe der Sätze als
Sozialrichter abweichen will, dann würde er ja den Willen des
Gesetzgebers missachten.
Kapern: Nun mahlen ja die Mühlen des Rechts in Karlsruhe zuweilen
sehr langsam. Wie lange würde es denn dauern, bis so ein Fall dann in
Karlsruhe vorliegt?
Battis: Das kann ganz schnell gehen. Sagen wir mal, in der nächsten
Woche käme es zu einer solchen Klage, dann gut, sagen wir mal, zwei,
drei Monate, mehr aber, denke ich, nicht. Es könnte auch schneller
gehen. Es hat auch schon in Karlsruhe Entscheidungen gegeben, denken
Sie mal - im Demonstrationsrecht, da wird innerhalb von Stunden
entschieden.
gesamtes Interview zum Nachlesen:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1385225/
Hartz-IV-Sätze festlegen
Im Steuerrecht habe das Bundesverfassungsgericht auch schon auf Euro
und Cent genau ausgerechnet, was angemessen sei, betont Ulrich
Battis, Staatsrechtprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin.
Jetzt könnte es die Hartz-IV-Sätze festlegen, wenn Regierung und
Opposition sich nicht einigen.
Auszug Interview
Kapern: Rechnen Sie jetzt eigentlich mit einer Klagewelle in Sachen
Hartz IV?
Battis: Nun, zunächst einmal müssen wir mal abwarten, ob es nicht
doch noch kurzfristig zu einer Einigung kommt. Dann würde ich
allerdings sagen, wenn das nicht der Fall sein sollte, was ich aber
nicht erwarte, dann wird es mit Sicherheit Klagen geben und dann
werden mit Sicherheit Sozialgerichte sich ans
Bundesverfassungsgericht wenden und sagen, bitte schön, ihr habt ja
festgestellt, die Berechnung ist verfassungswidrig, der Gesetzgeber
hat seine Pflicht nicht erfüllt und nun werden dann die Gerichte die
Gelegenheit, vor allem das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit
nutzen, um dann deutlicher zu werden.
Kapern: Das heißt, ein einfacher Sozialrichter könnte das Problem
nicht lösen, sondern seine einzige Option ist, die Klagen dann gleich
nach Karlsruhe durchzureichen?
Battis: Ja. Es ist ja ein Gesetz, das vorliegt, das aber vom
Bundesverfassungsgericht hinsichtlich seiner Berechnungsweise für
verfassungswidrig erklärt worden ist, aber nicht hinsichtlich der
Höhe der Sätze. Und wenn er jetzt von der Höhe der Sätze als
Sozialrichter abweichen will, dann würde er ja den Willen des
Gesetzgebers missachten.
Kapern: Nun mahlen ja die Mühlen des Rechts in Karlsruhe zuweilen
sehr langsam. Wie lange würde es denn dauern, bis so ein Fall dann in
Karlsruhe vorliegt?
Battis: Das kann ganz schnell gehen. Sagen wir mal, in der nächsten
Woche käme es zu einer solchen Klage, dann gut, sagen wir mal, zwei,
drei Monate, mehr aber, denke ich, nicht. Es könnte auch schneller
gehen. Es hat auch schon in Karlsruhe Entscheidungen gegeben, denken
Sie mal - im Demonstrationsrecht, da wird innerhalb von Stunden
entschieden.
gesamtes Interview zum Nachlesen:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1385225/