Marius2 schrieb am 10. Februar 2011 13:46
> > und das aushebeln der staatsanwaltlichen weisungsgebundenheit.
> Die wäre in deiner Lynchjustiz tatsächlich nicht mehr erforderlich.
Wie kommsu darauf???
Wenn Du was über den Aufbau unseres Staates wüsst, wäre Dir bekannt,
das die Regierungen für die Staatsanwaltschaften weisungbefugt sind.
Die SA ist als Exikutivorgan in die herachie eingebunden.
Die Strafverfolgung als eigene Gewaltensäule auszukoppeln hätte
lediglich den Effekt, das Regierungen nicht so einfach Ermittlungen
beeinflussen oder behindern können.
Wer keine Fürsprecher oder Bazis auf Regierungsebene hat, für den
ändert sich garnix.
Dann würde vielleicht mal gegen Hütchenspieler und
Kettenbriefgangster vorgegangen, die ihr verbotenes Glücksspiel mit
dem AUshängeschild "finanzmarktdienstleistung" zu kaschieren
versuchen - und sich die entsprechende Freunde ob Schröder oder
Merkel oder der Steinbarsch Waltermeier in den Regierungen
einzukaufen.
Hast Du damit ein Problem?
> > und das aushebeln der staatsanwaltlichen weisungsgebundenheit.
> Die wäre in deiner Lynchjustiz tatsächlich nicht mehr erforderlich.
Wie kommsu darauf???
Wenn Du was über den Aufbau unseres Staates wüsst, wäre Dir bekannt,
das die Regierungen für die Staatsanwaltschaften weisungbefugt sind.
Die SA ist als Exikutivorgan in die herachie eingebunden.
Die Strafverfolgung als eigene Gewaltensäule auszukoppeln hätte
lediglich den Effekt, das Regierungen nicht so einfach Ermittlungen
beeinflussen oder behindern können.
Wer keine Fürsprecher oder Bazis auf Regierungsebene hat, für den
ändert sich garnix.
Dann würde vielleicht mal gegen Hütchenspieler und
Kettenbriefgangster vorgegangen, die ihr verbotenes Glücksspiel mit
dem AUshängeschild "finanzmarktdienstleistung" zu kaschieren
versuchen - und sich die entsprechende Freunde ob Schröder oder
Merkel oder der Steinbarsch Waltermeier in den Regierungen
einzukaufen.
Hast Du damit ein Problem?