nixuser schrieb am 10. Februar 2011 18:08
> Soll wieder das einfache Volk entscheiden, wie vor 70 Jahren, oder?
bei der verfolgung von straftaten die von staatsorganen begangen
wurden ja, der staat verfolgt weiterhin bürger die verbrechen
begangen haben sollen.
in der vergangenheit hat sich gezeigt das die regierungsorgane sich
nicht effektiv selbst strafverfolgen können/wollen.
beispiel:
> http://www.youtube.com/watch?v=tScRpj5i_hc
polizisten sehen das und greifen nicht ein, akzeptieren die handlung
als ok. wenn niemand in dem augenblick die kamera auf die szene
gehalten hätte und zu dem zeitpunkt die diskussion um
polizistenkennzeichnung nicht auf höchtniveau gewesen wäre hätte der
polizist sich nicht gestellt, bzw es wäre innerhalb der polizei nicht
zur auuforderung gekommen der polizist habe sich zu stellen um
weiteren schaden vom ansehen der polizei abzuwenden.
ich kann auf die schnelle nicht finden welche strafe der polizist
bekommen hat, ich bezweifle jedoch das sie vergleichbar zu einer
strafe ist wie sie ein bürger bekommen würde - schließlich handelt es
sich, je nach auslegung und willen eine schwere strafe auszusprechen
um eine schwere körperverletzung (angriff auf kopf mit
schienbeinschützer als waffe).
> Soll wieder das einfache Volk entscheiden, wie vor 70 Jahren, oder?
bei der verfolgung von straftaten die von staatsorganen begangen
wurden ja, der staat verfolgt weiterhin bürger die verbrechen
begangen haben sollen.
in der vergangenheit hat sich gezeigt das die regierungsorgane sich
nicht effektiv selbst strafverfolgen können/wollen.
beispiel:
> http://www.youtube.com/watch?v=tScRpj5i_hc
polizisten sehen das und greifen nicht ein, akzeptieren die handlung
als ok. wenn niemand in dem augenblick die kamera auf die szene
gehalten hätte und zu dem zeitpunkt die diskussion um
polizistenkennzeichnung nicht auf höchtniveau gewesen wäre hätte der
polizist sich nicht gestellt, bzw es wäre innerhalb der polizei nicht
zur auuforderung gekommen der polizist habe sich zu stellen um
weiteren schaden vom ansehen der polizei abzuwenden.
ich kann auf die schnelle nicht finden welche strafe der polizist
bekommen hat, ich bezweifle jedoch das sie vergleichbar zu einer
strafe ist wie sie ein bürger bekommen würde - schließlich handelt es
sich, je nach auslegung und willen eine schwere strafe auszusprechen
um eine schwere körperverletzung (angriff auf kopf mit
schienbeinschützer als waffe).