aber, in Anlehnung eines an ein bekanntes Zitat: Stell dir vor, du
verübst einen Bombenanschlag und keiner berichtet darüber...
Ein mediales Ignorieren und Nichtberichten würde solchen Attentätern
sicher teilweise den Wind aus den Segeln nehmen, soweit eine gute
Idee.
Nur wie durchsetzen?
Wenn ich nun schon als Bürger damit leben muss, gescannt,
fotografiert, gefilmt, biometrisch erfasst, mit meinen Mails und
Telefonaten fünf Jahre lang gespeichert zu werden, warum nicht dann
ein:
Attentatsberichtsverbotsgesetz:
§ 1: Im Falle eines terroristischen Anschlags hat die zuständige
Behörde innerhalb von dreißig Minuten nach Bekanntwerden entweder
einen Berichtsstopp zu verhängen oder die Berichterstattung
freizugeben.
§ 2: Wer trotz Berichtstopps bzw. vor Aufhebung desselben in einem
Medium über den Anschlag berichtet, ist mit Freiheitsstrafe von ...
zu bestrafen. Medien, die diese Berichte veröffentlichen werden
eingezogen, sämtliche Eigentumsrechte daran gehen auf den Staat über.
§ 3: Dieser Berichtsstopp gilt nicht für die Veröffentlichung
offizieller Verlautbarungen.
§ 3: Ausländische Medien, die sich nicht an den Stopp halten, sind
über Rechtshilfeabkommen zu verfolgen. Ist dies nicht möglich, so ist
diesen Medien auf die Dauer von drei Jahren jede Betätigung auf dem
Staatsgebiet zu untersagen.
Sehr heikel, ich weiß.
Regards,
Kürbiskernöl
verübst einen Bombenanschlag und keiner berichtet darüber...
Ein mediales Ignorieren und Nichtberichten würde solchen Attentätern
sicher teilweise den Wind aus den Segeln nehmen, soweit eine gute
Idee.
Nur wie durchsetzen?
Wenn ich nun schon als Bürger damit leben muss, gescannt,
fotografiert, gefilmt, biometrisch erfasst, mit meinen Mails und
Telefonaten fünf Jahre lang gespeichert zu werden, warum nicht dann
ein:
Attentatsberichtsverbotsgesetz:
§ 1: Im Falle eines terroristischen Anschlags hat die zuständige
Behörde innerhalb von dreißig Minuten nach Bekanntwerden entweder
einen Berichtsstopp zu verhängen oder die Berichterstattung
freizugeben.
§ 2: Wer trotz Berichtstopps bzw. vor Aufhebung desselben in einem
Medium über den Anschlag berichtet, ist mit Freiheitsstrafe von ...
zu bestrafen. Medien, die diese Berichte veröffentlichen werden
eingezogen, sämtliche Eigentumsrechte daran gehen auf den Staat über.
§ 3: Dieser Berichtsstopp gilt nicht für die Veröffentlichung
offizieller Verlautbarungen.
§ 3: Ausländische Medien, die sich nicht an den Stopp halten, sind
über Rechtshilfeabkommen zu verfolgen. Ist dies nicht möglich, so ist
diesen Medien auf die Dauer von drei Jahren jede Betätigung auf dem
Staatsgebiet zu untersagen.
Sehr heikel, ich weiß.
Regards,
Kürbiskernöl