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  • JosefG, Josef Gnadl

529 Beiträge seit 06.05.2012

Netzbetreibern ist der Betrieb von Speichern verboten

Politiker verhindern Speicher-Revolution

Grundsätzlich dürfen Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen (ÜNB und VNB) nach entflechtungsrechtlichen Vorgaben keine Energiespeicheranlagen in ihrem Eigentum haben, diese errichten, verwalten und betreiben.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Entflechtung/artikel.html

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