JosefG schrieb am 06.12.2024 17:12:
Politiker verhindern Speicher-Revolution
Grundsätzlich dürfen Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen (ÜNB und VNB) nach entflechtungsrechtlichen Vorgaben keine Energiespeicheranlagen in ihrem Eigentum haben, diese errichten, verwalten und betreiben.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Entflechtung/artikel.html
Sogenannte Netzbooster können auf Antrag genehmigt werden. Diese Anlagen sollen den erzeugten Strom zwischenspeichern, damit Leitungen besser ausgelastet werden können, sprich eine neue Leitung vorerst nicht nötig ist.
Der Unterschied zu einem normalen Speicher ist, dass sie rein netzintern wirken und nicht am Strommarkt teilnehmen.
https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/netzbooster-kupferzell/projektportraet