kivan schrieb am 08.12.2024 15:14:
E-Dirk schrieb am 08.12.2024 14:11:
Das Problem ist, daß ein Geschäftsmodell "Laden wenn Strom günstig, Entladen, wenn teuer" davon abhängt wie die Politik tickt. Im Moment funktioniert das nicht, weil bei beiden Vorgängen Netzentgelte zahlen muß.
§118 Energiewirtschaftsgesetz. Enrgiespeicher sind fürs Einspeichern freigestellt
Jein, so sind z.B. Anlagen zur Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse oder zur Methanisierung von den Freistellungen nach Satz 2 und 3 des §118 Abs. 6 EnWG ausgenommen.
Da sollte die Politik mal handeln (obwohl ich kein Wasserstofffan bin - der Wirkungsgrad ist...).