elChoclo schrieb am 07.12.2024 09:10:
Nahe an der Energieproduktion reicht nicht, sobald dazwischen 1µm öffentliches Netz ist werden die Gebühren fällig. Mir ging es darum kein Netz zu benutzen.
Elektrolyseanlagen sind von den Durchleitungsgebühren befreit, Energiewirtschaftsgesetz §118
https://www.ewe.com/de/media-center/pressemitteilungen/2023/09/netzentgeltbefreiung-fr-elektrolyseure-muss-zeitlich-gestreckt-werden-ewe-ag