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  • Charcharoth

855 Beiträge seit 10.12.2008

§ 185 StGb

JosefG schrieb am 15.11.2024 17:43:

Olle Knolle schrieb am 15.11.2024 17:33:

Ich bewundere Ihren Mut, so eine menschenverachtende Meinung offen zu vertreten.

Ich sehe nicht, was an meiner Meinung menschenverachtend sein soll.

Jedes Grundrecht findet dort seine Beschränkung, wo dieses Grundrechte anderer tangiert. Haben Sie sich schon einmal mit dem Begriff der Würde des Menschen auseinandergesetzt?

Wer seine Würde durch eine Beleidigung verletzt sieht, sollte an sich selber arbeiten.
Es gibt da ein Sprichwort: Was juckt es die Eiche, wenn sich ein ...

Nein. Beleidigung IST eine Verletzung der Ehre/Würde. Das ist die DEFINITION einer Beleidung.

Sonnige Grüße
Charcharoth

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