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  • wrot

12 Beiträge seit 10.03.2020

BMinG und Berufsausübung

Herr Habeck hat offensichtlich seine gesetzlichen Pflichten nicht beachtet:

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz - BMinG)

§ 5
(1) Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören oder gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Der Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen.
(2) Die Mitglieder der Bundesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden. Die Bundesregierung kann hiervon Ausnahmen zulassen.
(3) Die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung haben dieser über Geschenke Mitteilung zu machen, die sie in bezug auf ihr Amt erhalten. Die Bundesregierung entscheidet über die Verwendung der Geschenke.

Da der Herr Dr. Habeck in seiner Eigenschaft als Minister seinen Beruf ausübte ("Schriftsteller") mit dem Erfolg einer Veröffentlichung eines Werkes über die Umkehrung physikalischer Gesetze, hat er doch wohl eindeutig gegen bestehendes Gesetz (Deutsche, nicht nur physikalische) verstoßen.

Eine Lesung seines Buches, ein Zitat oder Hinweis auf sein Buch von ihm während seiner Amtszeit würden demnach ebenfalls als Verstoß zu berücksichtigen sein.
Selbst wenn ein Anderer unter seinem Namen veröffentlicht, gilt immer noch die Beschränkung "kein Gewerbe".

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