Nicht nur, dass eine Hausdurchsuchung angemessen sein muss, sie muss auch das Ziel haben, Beweise für die Schuld (oder Unschuld) des Beschuldigten zu finden.
Was genau sollte denn hier gefunden werden??
Der Beschuldigte hat seine Äußerung öffentlich gemacht, und sie auch nicht bestritten. Hier fehlten also keinerlei Beweise. Auch wenn man z.B. das Handy beschlagnahmt, mit den die Äußerung gemacht wurde, bringt das absolut keinen Erkenntnisgewinn. Man weiß vorher wie nachher, das der Beschuldigte die Äußerung gemacht hat.
Also wurde die Hausdurchsuchung gerade nicht gemacht, um Beweise für die Schuld (oder Unschuld) des Beschuldigten zu finden. Sie diente nach allem was bisher bekannt ist anscheinend nur der Einschüchterung:
"Sie her, wir können jederzeit gewaltsam in deine Privatsphäre eindringen und mitnehmen was wir wollen. Nimm das als Warnung und halt gefälligst Deine Schnauzte, du Schwachkopf!"
In einem Polizeistaat fände ich das ja normal. Aber in einem Rechtsstaat ??
Vielleicht finden sich ja noch zusätzliche Vorwürfe, die zuständige Staatsanwaltschaft gerät ja gerade etwas unter Rechtfertigungsdruck. Warten wir mal ab.
Nachtrag:
Ihm könnte demnach NS-Verharmlosung vorgeworfen werden – nicht aber NS-Verherrlichung oder ein ernst gemeinter Aufruf zum Boykott jüdischer Geschäfte. Eine gerichtliche Bewertung bleibt abzuwarten, falls das Verfahren nicht eingestellt wird.
...
Die Staatsanwaltschaft Bamberg gab diesen Anfangsverdacht auch nicht als Grund für die Hausdurchsuchung an. Diese sei richterlich "wegen des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung" angeordnet worden, erklärte die Strafverfolgungsbehörde am Freitag,
(Hervorhebung durch mich)
Da hat die Staatsanwaltschaft ihre Chance vertan, doch noch sauber aus der Sache herauszukommen. Und was sich der Richter dabei gedacht hat, wäre auch mal interessant.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.11.2024 13:02).