Meiner Meinung nach ist der eigentliche Skandal, und der Grund, warum diese abstoßende Posse dem Herrn Kanzlerkandidaten in den nächsten 3 Monaten täglich frisch serviert werden muss, dass ausgerechnet ein Grüner ein Instrument nutzen lässt, das in diesem Staat schon lange missbraucht wird, um unleidige Personen einzuschüchtern und abzustrafen.
Allen Verantwortlichen war immer klar, dass juristisch bei dieser Sache nichts zu holen war, so etwas führt maximal zu einer moderaten Geldstrafe, viel eher aber zu einer Einstellung wegen Geringfügigkeit. Und in dem konkreten Fall bekommt man auch noch einen Verweis auf Satire, die über die Kunstfreiheit von der Verfassung besonders geschützt ist, reingewürgt.
Ist aber völlig egal, denn der offenbar konstruierte Vorwand zur Hausdurchsuchung führt zu etwas, was als traumatisierender Übergriff in die intimste Privatsphäre mehr strafende und abschreckende Wirkung entfaltet, als man durch eine reguläre Verurteilung sich erträumen könnte. Und ja, wenn jemand Bilder von Nazi-Progromen in Zusammenhang bringt mit Boykottaufrufen gegen Müllermilch, mag man das als Meinungsäußerung finden wie man will, aber daraus Volksverhetzung machen zu wollen ist so offenkundig absurd, dass man von Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch sprechen muss.
Die Öffentlichkeit sollte sich aufgerufen fühlen, den Verweis auf § 188 StGB dauerhaft zu rechtfertigen und das öffentliche Wirken des Herrn Dr. Habeck erheblich zu erschweren.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.11.2024 09:20).