zevvonb3k schrieb am 15.11.2024 23:31:
hrwe schrieb am 15.11.2024 17:30:
Staatsanwaltschaft Bamberg:
Es besteht weiterhin der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gem. $ 130 StGB, da dem
64-Jährigen darüber hinaus vorgeworfen wird, im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform „X" eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden" sowie u.a. der Zusatztext ,Wahre Demokraten!
Hatten wir alles schon mal!* zu sehen ist.
Die Wohnungsdurchsuchung erfolgte im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet.Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft ist dieser zweite, vermeintlich antisemitische Fall allerdings gar nicht Grundlage der Hausdurchsuchung gewesen. Auch aus dem von NiUS fast vollständig abgelichteten Beschluss des AG Bamberg ist dazu nichts zu lesen.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/hausdurchsuchung-strafantrag-robert-habeck-beleidigung-schwachkopf
Das ist aber ein Problem der Staatsanwaltschaft.
In dem Artikel steht auch:
Aus dem Umfeld des Grünen-Politiker hieß es dazu: "Dass eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten stattfand, ist einzig und allein die Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte." Habeck sei über die konkreten Ermittlungsmaßnahmen weder informiert gewesen noch daran beteiligt. Man sei über die Hausdurchsuchung verwundert, falls diese allein wegen des Strafantrags erfolgt sei. Von den anderen Vorwürfen gegen den Mann habe man erst jetzt erfahren.