VapingDad schrieb am 15.11.2024 22:37:
Das wäre so als würde ich den Einbrecher reinlassen und mich freuen das er nur meine Frau vergewaltigt und meine Wohnung eingenommen hat wenn ich mich nicht wehre.... Krass das viele so denken hier.
Tatsächlich gilt in deinem Beispiel das Notwehrprinzip. Das muss aber immer verhältnismäßig sein. Wenn du also den Einbrecher abknallst oder totprügelst, statt die Polizei zu rufen und dich samt Frau in Sicherheit zu bringen, musst du dich uU wegen Totschlag oder gar Mord vor Gericht verantworten.