Lu.topia schrieb am 16.11.2024 00:50:
Tatsächlich gilt in deinem Beispiel das Notwehrprinzip. Das muss aber immer verhältnismäßig sein. Wenn du also den Einbrecher abknallst oder totprügelst, ...
... und die Frau selbst und die Kinder dabei umkommen, weil hinter den Einbrechern eine Maffiabande samt Maffia-Boas steht, dann ist es sogar sträflich blöde sich nicht zu unterwerfen.