Die Hausdurchsuchung selbst erfolgte jedoch "wg. Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB".
Die Erwähnung wg. §130 trug nicht dazu bei eine Hausdurchsuchung anzuordnen.
Zu finden in Deinem Link...
Schick dabei, der Streisand-Effekt.
Das Bild fand dadurch mehr Verbreitung als Haarbeck lieb sein konnte...