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  • Jessica Weisenheimer

153 Beiträge seit 23.10.2024

Zumal der Repressionasapparat nach geltender Rechtslage dazu ermächtigt ist

die jeweilige Wohnung in einem beliebig nah am Rohbau befindlichen Zustand wieder zu verlassen, ohne dass der Betroffene -selbst nach rechtsgültigem Freispruch!- auch nur die Spur einer Chance hat, jemals den Aufwand für die Wiederherstellung eines auch nur ansatzwesie bewohnbaren Zustands ersetzt zu bekommen, vom Originalzustand gar nicht erst zu reden.

Selbst die vollkommen anlasslose einstweilige Erschießung eines maximal harmlosen Hündchens, das nicht mal gekläfft hatte, ist durch die Rechtsprechung gedeckt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.11.2024 18:12).

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