Ich füge mal den Teil der Pressemeldung hinzu, den du geflissentlich ausgelassen hast:
"Wegen des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten
Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB erfolgte am vergangenen Dienstag, 12.11.2024, eine
richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten durch Polizeibeamte
der Kriminalpolizei Schweinfurt. Hierbei konnte ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt
werden."
Die Hausdurchsuchung wurde allein durch die Anzeige von Habeck ausgelöst.