grftjx schrieb am 15.11.2024 17:46:
Ich füge mal den Teil der Pressemeldung hinzu, den du geflissentlich ausgelassen hast:
"Wegen des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten
Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB erfolgte am vergangenen Dienstag, 12.11.2024, eine
richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten durch Polizeibeamte
der Kriminalpolizei Schweinfurt. Hierbei konnte ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt
werden."
das stand im Artikel
Die Hausdurchsuchung wurde allein durch die Anzeige von Habeck ausgelöst.
Nein, Anlass ist nicht Ursache.
Die Wohnungsdurchsuchung erfolgte im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet.
Außerdem legt Habeck nicht fest, mit welchen Mitteln untersucht wird. Das macht die Staatsanwaltschaft. Dort sollte man fragen, ob das angemessen ist.
Jeder kann Anzeige erstatten und ist nicht für die Handlungen der Ermittlungsbehörden verantwortlich.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.11.2024 18:04).