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Avatar von bit4me
  • bit4me

mehr als 1000 Beiträge seit 15.12.2010

Die Sachlage ist wohl doch ein bisschen anders

Udo Vetter hat in seinem Kommentar festgestellt

"So sind deutsche Richter, denen der Festgenommene vorgeführt wird,
nach bisherigem Verständnis darauf beschränkt, die Identität des
Betroffenen zu überprüfen. Was an dem Ersuchen dran ist, sollen sie
nicht untersuchen dürfen. Dass dies nicht sein kann und ein Richter
mehr ist als ein Stempelbeamter, hat das Bundesverfassungsgericht im
Jahre 2010 ausdrücklich festgestellt. "
> https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/06/21/richter-oder-stempelbeamter/

Eine juristische Bewertung, die alles andere als freundlich für das
Kammergericht ausfällt, gibt es hier:

> http://blog.delegibus.com/2015/06/21/die-fernsteuerung-deutscher-amtsgerichte-durch-die-aegyptische-regierung/

Die Problematik, dass die Justiz  der voreilenden Erfüllung der
Staatsraison zugeneigt ist, ist allerdings nicht spezifisch deutsch,
sondern ein Merkmal aller Klassenstaaten. 

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