Eine Auslieferung - völlig unabhängig von den Fakten oder der
Existenz eines Abkommens - ist in Deutschland grundsätzlich
nur dann möglich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Die drei wichtigsten Kriterien sind
- keine Todesstrafe
- keine Misshandlung
- Unabhängigkeit der Justiz
Nichts davon ist in Ägypten z.Zt. auch nur homöopathisch
anzunehmen. Der Auslieferungsantrag ist schon durch den
Antragsteller keiner weiteren Diskussion würdig. Sofern die
Engländer ausschließen ihn nach Ägypten abzuschieben
wäre aber eine Abschiebung nach England möglich. Dann
können die sich den Kopf darüber zerbrechen ob an den
Vorwürfen was dran ist oder nicht.
Existenz eines Abkommens - ist in Deutschland grundsätzlich
nur dann möglich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Die drei wichtigsten Kriterien sind
- keine Todesstrafe
- keine Misshandlung
- Unabhängigkeit der Justiz
Nichts davon ist in Ägypten z.Zt. auch nur homöopathisch
anzunehmen. Der Auslieferungsantrag ist schon durch den
Antragsteller keiner weiteren Diskussion würdig. Sofern die
Engländer ausschließen ihn nach Ägypten abzuschieben
wäre aber eine Abschiebung nach England möglich. Dann
können die sich den Kopf darüber zerbrechen ob an den
Vorwürfen was dran ist oder nicht.