Nachts gegen 3:00 in Deutschland. Der diensthabenden KV-Bereitschaftsärztin (Tel. 116117) wird ein Todesfall in einem Altersheim gemeldet. Von dem Nachtpfleger wird ihr berichtet, der 80-jährige Bewohner sei zuletzt gegen 21:00 lebend angetroffen worden, in den letzten Wochen habe er immer mehr abgebaut, er habe Prostatakrebs, Diabetes, einen Herzstent und vor Jahren einen Schlaganfall gehabt, weswegen er immobil sei. Man habe in den letzten Tagen Fieber festgestellt, der Hausarzt habe die Lunge abgehört und daraufhin unter dem Verdacht auf eine Lungenentzündung ein Antitbiotikum verschrieben. Im Haus seien Covid-19 Fälle bekannt, auch der Verstorbene sei positiv (Schnelltest) gestetet worden. Der Hausarzt ist nicht erreichbar. Die diensthabende Ärztin untersucht den Verstorbenen sorgfältig, stellt den Tod des Bewohners fest, kann darüberhinaus keine außergewöhnlichen Beobachtungen machen. Was schreibt die Ärztin in den Totenschein? Angesichts der aktuellen Pandemiediskussion kommt ihr natürlich als erstes Covid-19 in den Kopf, jedenfalls würde die Diagnose am wenigsten Ärger machen, Rückfragen vermeiden helfen und auch den Angehörigen am leichtesten zu erklären sein. So entstehht die Statisik.
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