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  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Eine Justizkritik beschreibt

Der Artikel eigentlich nicht. Beschrieben wird ein Qualitätsproblem in der Justizbranche das sich in die Exekutive/Polizei prolongiert.
Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Das ist völlig normal und daher gibt es bspw. Qualitätsmanagement oder ein Critical Incident Reporting. Dass so etwas in der Justiz nicht existiert ist offensichtlich das Problem und dass bei den Betroffenen die Einsichtsfähigkeit zu den begangenen Fehlern nicht vorhanden ist, ist ebenfalls normal.

Unser Rechtsstaat definiert sich über die Einhaltung von Gültigen Gesetzen und nicht wie viele in den Justizbranche Tätige der Ansicht sind, über das Praktizieren von geltendem Recht. Wer sich über diesen signifikanten Unterschied nicht im Klaren ist, erfüllt nicht die Kriterien dort in dieser Branche tätig zu sein. Egal ob Richter oder Staatsanwalt oder Rechtsanwalt.
Nachschulungsbedarf muss identifiziert werden oder in extremen Fällen muss es zu einem Beschäftigungsverbot kommen!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.10.2023 08:30).

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