Das mag einmal gehen, einen Richter anzugreifen, der sich auch menschlich verhält.
Einer, der nicht einnal ein Jurastudium durchgehalten hat, ist aber nunmal kein Jurist.
Wer da etwas Ändern möchte, dem steht der Weg einer Petition frei, so, wie es in der DDR üblich war, einen Beistand frei wählen zu können. Dort wurde es erlaubt, weil es schon von vornherein sinnlos war, bei bestimmten Prozessen mit Anwälten zu erscheinen, wenn der Kreisgerichtsdirektor den Fall an sich geholt hat, zum Beispiel (Parteimitgieder waren nicht unabhängig). Da halte ich unser System für gerechter, wenngleich nicht ideal.
Fachkunde wird bei der Einstellung geprüft, wer die infrage stellt, sollte schon vom Fach sein.
Im Übrigen muß der Richter erst in der Urteilsbegründung diese "Fachkunde" nachweisen, indem er da auf angewendete Gesetze bezug nimmt. Falls er da irrt, dürfte das nächste Gericht das prüfen. Sinnvolle Regeln, mir hat noch niemand anderes vorschlagen können, das effektiver wäre - selbst beim größten Ärger.
Der Personenkreis, den das Urteil berührt, zeigt nach der Beschreibung im Artikel ja eine frühpubertäre Neigung, alles anders machen zu wollen - und dürfte überall anecken mit diesem Verhalten. Ein erfahrener Richter kann sich das still anhören, und sie auch hinterher in die Psychiatrie einweisen lassen, ihnen einen Betreuer zuordnen, zu ihrem Schutz. Wenn jemand Hilfe braucht, gibt man sie ihm. Glück gehabt, wenn keine Zweifel an der Lebensgestaltungsfähigkeit bestanden - ein Gutachten dazu ist auch schon teuer genug.
Eine Justizposse kann ich hier nicht erkennen, da Filmaufnahmen der Verhandlung ebebso wie Tonaufnahmen nur nach richterlicher Genehmigung machbar sein dürften, ist das Urheberrecht vielleicht nicht richtig, wäre das Verwaltungs- oder Strafrecht anzuwenden? Beides unangenehmer, teurer und langandauernder, wenn man die zweite Instanz einbezieht. Aber darauf kam es den Aktivisten gar nicht an, die Posse war gewollt.
Koμt das häufiger vor, muß für nicht das Gericht achtende eben Erzwingungshaft angeordnet werden, ein neues Gesetz müßte das regeln.
Ob das besser, gewollt ist? Oder die Vevölkerung dann diese Personen ausgrenzt? Sicherlich samneln die sich dann irgebdwo in Chaosgebieten, so wie die Nazis es auch tun. Wohin das dann führen wird, ist nicht absehbar. Was soll man auch mit Menschen anfangen, die destruktives Verhalten an den Tag legen, aus Prinzip?
Für mich ist das ein krankhaftes, aggressives Verhalten, das potentiell gefährlich sein kann. Bestätigt sich das, muß subsident gehandelt werden. Vermutlich dann ist es vorbei mit lustig.
Ein Wort an die Möchtegern-"Revolutionäre": Eine Idee, die freiwillig das Volk mitträgt, hat das Potential zu einer Veränderung. Dabei bleibt Bewährtes immer erhalten, nur störende Teile werden revolutioniert. Damit muß die tragende Idee eine Vorstellung enthalten, was in welche Richtung glaubhaft wie zu verändern ist, damit das gewünschte Ergebnis eintritt.
Dann kann ich auch mitgehen.
Revolte mit Slogans, die bedeutungslos sind. Ein Wäldchen ist es gegenüber allem Wald, da kann man nur fordern, erst genausoviel Wald woanders voraussehend gepflanzt zu haben, der sich selbst stabil entwickelt hat (10 Jahre Mindestbaumalter bei großer Baumdichte). Das ist nämlich machbar, sinnvoll und verhindert falsche Versprechen.
So etwas ist unterzeichenbar.
Veränderungen muß man aushalten können - eine Revolution verändert viel mehr. Deshalb versetzt euch in die Lage der Menschen, die die übergroße Mehrheit bilden.
Fordert doch, wieder mehr Wald anzupflanzen, "Felder und Wiesen zu Wäldern ohne Fliesen"- muß sich ja reimen, um im Kopf zu bleiben. So erreicht man etwas.
Nennt sich positive Kritik: Baumhasser sind extrem selten (und wenn, hassen sie nur Nachbars Bäume, nie die eigenen).
Macht euch nicht lächerlich, indem ihr andere lächerlich macht.