Jeder, der schon mal als Radler den Asphalt geküßt hat, weil ein Autofahrer ihm die Vorfahrt genommen hat, weiß, was für popelige Schmerzensgelder - wenn überhaupt - herumkommen, vor allem, wenn der ihn vertretende Rechtsanwalt selber Blechkistenfetischist ist, und er ihm nicht rechtzeitig das Mandat entzieht.
Bis sich in D-Land ähnliche Tarife wie in The US of A einpegeln, wird das noch dauern.
Bemerkenswert ist schon, daß überhaupt behördliches Handeln mal sanktioniert wurde. Der Dienstherr müßte als nächstes gezwungen werden können, die Vermögenseinbuße, die der Staatskasse zugefügt wurde, durch Soldaufrechnung beim Verursacher zu kompensieren. Nur: Wie geht das? Ein gewöhnlicher Arbeitnehmer haftet zwar ggü dem Arbeitgeber, wenn er Sch... baut, aber ein Beamter im Dienst? Allenfalls bei Schwarzfahrten mit Dienstkfz vll.