https://de.wikipedia.org/wiki/Exterritorialit%C3%A4t#Botschaften
Ich denke, so ganz beliebig kann ein Empfangsstaat nicht seine Auffassung völkerrechtlich statthaft ändern, wer denn nun legitimer Präsident ist.
Und wenn man Diplomaten zwingt, das Land zu verlassen, ist das nicht notwendigerweise gleichzusetzen mit einer 'Aufgabe' der Botschaft. Es entspricht vielmehr einer Zwangsräumung.
Aufgabe = Willenserklärung
Zwang = entgegen oder mindestens ungeachtet des Willens des/der Betroffenen