Man sieht die Ansprache, reduziert auf die Schmerzankündigung, das ist etwas spät und raubt mir als Betrachter den Kontext zur Einordnung des Beamten.
Das Anheben funktioniert ja ganz prächtig, bis der Mann entscheidet, als Ragdoll weiter zu machen.
Was fehlt, was aber wie ich finde ziemlich wichtig ist, sind die Folgemaßnahmen, die Fortbewegung zu erzwingen.
Da muss meiner Vermutung nach schon noch ein Bisschen was passiert sein, bevor die Beamten diese lange Armverdrehung durchziehen.
Erst bei der bühnenreifen Maximalpose darf man dann wieder miturteilen.
Man darf nicht unterschätzten, wie stark die Auswirkung von solchen Unterschlagungen sein können.
Das genügt mir in der Form einfach nicht für eine eigene Meinung.
Hat jemand einen Link zum ungeschnittenen Material?
Bis dahin komme ich noch nicht davon ab, dass auch Beamte die eigenen Wirbelsäulen entlasten dürfen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.04.2023 18:18).