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  • heiner49

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2004

Folter ist es jedenfalls nicht

Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Schmerz, Angst, massive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen. Die UN-Antifolterkonvention wertet jede Handlung als Folter, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.

Ein Vorsatz ist hier nicht erwiesen. Kann man unterstellen - aber nicht belegen. Dass der Wille gebrochen werden soll, scheint mir auch weit hergeholt. Wenn die Schmerzen nur hingenommen werden, ist es keine Folter. Man kann zwar vermuten, dass es dem Polizisten um das Zufügen von Schmerzen geht. Aber man kann nicht belegen, dass dies das Ziel der Handlung ist. Ziel scheint doch eher zu sein, die Straße frei zu machen. Auch, wenn es eine unangemessene und strafbare Überreaktion (aus Frust beispielsweise) ist, ist es noch keine Folter, sondern vielleicht Körperverletzung (im Amt). Man sollte das unterscheiden um den Begriff der Folter nicht zu entwerten.

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