Sitzblockaden, sind als legale Ausübung des Versammlungsrechtes anerkannt.
https://www.juraforum.de/lexikon/sitzblockade
Man kann zwar davon ausgehen, daß die Blockade geräumt wurde, nachdem die Versammlung von der Polizei aufgelöst wurde, und sich der Demonstrant einige Rechtsverstöße schuldig gemacht hat.
Nichts davon rechtfertigt jedoch die Schmerzgriffe in diesem Fall. Mit seinem Kollegen hätte er die leichte Person schnell wegtragen können. Es ist nicht das erste mal, daß so etwas zu beobachten ist, aber selten so dokumentiert.
Hier in Stuttgart kommen da Erinnerungen an den 30.September 2010 auf.
https://www.youtube.com/watch?v=hkAFgGyC2TA