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  • LBOF

242 Beiträge seit 10.01.2016

Mit dem Auto liegenbleiben vs. „Aktivismus“

Wenn man wegen eines leeren Tanks auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße liegen bleibt, gilt das als eine vermeidbare Verkehrsbehinderung und daher untersagt.
Das kostet ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Innerorts werden 30 Euro fällig.

Jetzt wurden ein paar „Klimaaktivisten“, die eine Autobahn vorsätzlich komplett blockiert hatten, zu je 30 Tagessätzen a 20-30€ verurteilt, also 600-900€.
Und dabei kam dort noch ein umfassender Polizeieinsatz dazu.
(https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/germering-ort28724/klima-aktivisten-nach-abseil-aktion-zu-geldstrafen-verurteilt-92119508.html)

Vielleicht wäre es sinnvoll den Aktivisten zusätzlich auf 10 Jahre ein Verbot zum führen eines KFZ auszusprechen. Dann erinnern sich sich vielleicht daran wenn sich die Lebensumstände geändert haben und ein Auto plötzlich für den Job unentbehrlich ist.

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