Die Polizei ist beauftragt die Rechte aller zu schützen und passiven Widerstand mit Schmerzen zu bestrafen steht dieser Gewaltmonopolen Einrichtung nicht an. Hierzu sollte ein Gericht die Folter anordnen, dann wäre es zwar auch nicht Verfassungskonform, doch zumindest hätte jede Instanz ihre Zuständigkeit gewahrt.