ymje schrieb am 24.04.23 23:35:
Die Polizei ist beauftragt die Rechte aller zu schützen und passiven Widerstand mit Schmerzen zu bestrafen steht dieser Gewaltmonopolen Einrichtung nicht an. Hierzu sollte ein Gericht die Folter anordnen, dann wäre es zwar auch nicht Verfassungskonform, doch zumindest hätte jede Instanz ihre Zuständigkeit gewahrt.
Wer schützt die Bürger vor Freiheitsberaubung?
Gilt auch hier wieder Täter- vor Opferschutz?